Wer profitieren soll

Nach dem Entwurf richtet sich die Förderung an Kinder im Alter von sechs bis 18 Jahren. Der Staat würde also nicht vom ersten Lebenstag an einzahlen, sondern erst ab dem Schulalter. Genau das grenzt den Kreis der Begünstigten spürbar ein.
Damit wird bereits klar: Nicht jedes Kind wäre automatisch von Anfang an dabei. Die Förderung soll an einen festen Altersrahmen gebunden sein. Wer jünger ist, muss zunächst warten – und wer die Altersgrenze überschritten hat, geht leer aus. Doch der wahre Haken steckt nicht nur im Alter, sondern auch im geplanten Startzeitpunkt.
Denn dieser Termin verändert alles für die ersten Jahrgänge.