Mit fünf Plänen benachteiligt die Regierung arme Bürger

Was wäre die Alternative? Grundsätzlich sind die Zuzahlungen bereits nach Einkommen gedeckelt. Niemand muss mehr als zwei Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens bezahlen. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei einem Prozent. Der Sozialverband VdK betrachtet Zuzahlungen als „Strafgebühr auf Krankheit“ und würde sie am liebsten komplett abschaffen. Auch Grüne und Linke haben das zumindest schon einmal prüfen lassen. Möglich wäre also entweder die Zuzahlungen komplett zu streichen und über Beiträge zu finanzieren oder für ärmere Menschen niedrige Deckel anzusetzen.

Gesundheitsreform: Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung
Was ist geplant? Ebenfalls Teil der Gesundheitsreform ist die Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung für Ehepartner. Diese sollen künftig 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens des arbeitenden Partners als Beitrag zahlen. Ausnahmen gibt es für Ehepartner, die wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen nicht arbeiten sowie für Rentner. Für ein Paar mit einem Alleinverdiener mit durchschnittlichen 50.000 Euro Bruttoeinkommen wären das 1250 Euro mehr pro Jahr.

Warum ist das ungerecht? Wie beim Pflegebeitrag greifen auch die Krankenkassenbeiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Maximal zahlen Ehepartner also 1743,75 Euro pro Jahr – egal, ob der arbeitende Partner 69.750 Euro oder 500.000 Euro im Jahr verdient. Deutlicher noch: Bei 77.400 Euro Jahreseinkommen liegt die Versicherungspflichtgrenze. Wer mehr verdient, darf sich privat versichern. Damit entzieht er sich einer Erhöhung der Krankenkassenbeiträge gänzlich. Am Ende zahlen also Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen die Reform.

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Was wäre die Alternative? Hier muss man unterscheiden.